Psychotherapie


Nach erfolgter Diagnostik und Feststellung einer Diagnose besteht die Möglichkeit, eine Psychotherapie zu beginnen. Beispiele für psychische Störungen sind

  • Depression und andere affektive Störungen 
  • Posttraumatische Belastungsstörungen 
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Somatoforme Störungen wie z.B. chronische Schmerzstörungen mit somatischen und psychischen Faktoren
  • Essstörungen
  • Anpassungsstörungen
  • ADHS im Erwachsenenalter

 

Bei der Therapie werden wissenschaftlich anerkannte Methoden der Kognitiven-Verhaltenstherapie gezielt eingesetzt. Zusätzlich zur Behandlung von Diagnosen stehen bei der Psychotherapie die Verbesserung Ihrer Lebensqualität und Ihres langfristigen Wohlbefindens im Vordergrund. Sie dient auch dazu, nachhaltige individuelle Lösungen zu erarbeiten und Ihre Resilienz im Umgang mit Belastungen aufzubauen.

Ablauf 


Zu Beginn haben wir die Gelegenheit, uns in fünf probatorischen Gesprächen persönlich kennen zu lernen, bei denen Folgendes im Vordergrund steht:

  • Ihr Anliegen
  • Diagnostik
  • Biografische Anamnese
  • Zielklärung
  • Ausschluss von Kontraindikationen
  • Absprache des weiteren Vorgehens
  • Überprüfung des beidseitigen Wunsches einer Zusammenarbeit
  • Klärung der Bedingungen für die Abrechnung
  • Vorbereitung der Antragstellung (Therapieantrag bei Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfe)

 

Unabhängig davon, ob Sie eine Psychotherapie Online oder in Präsenz wünschen, ist die Durchführung der ersten fünf probatorischen Sitzungen in Präsenz verpflichtend. 

Falls eine Diagnose vorhanden ist und wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen können, stellen wir einen Antrag bei Ihrer privaten Krankenkasse. Ab der sechsten Sitzung ist die Psychotherapie antragspflichtig. Nach Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse setzen wir die Psychotherapie fort.


Entsprechend der Ergebnisse der ausführlichen Diagnostik werden ausschließlich Behandlungsmethoden eingesetzt, deren Effektivität wissenschaftlich bewiesen ist.
 
Eine wichtige Voraussetzung für eine Zusammenarbeit ist Ihre Bereitschaft zur aktiven und zielorientierten Mitarbeit. Zudem müssen folgende Kontraindikationen ausgeschlossen sein: keine stoffgebundenen Abhängigkeitserkrankungen, akute Schizophrenie, Essstörungen mit einem aktuellen BMI unter 18 und/oder akute Suizidalität. In solchen Situationen haben entsprechende stationäre Behandlungen Vorrang.
 
Online-Therapiesitzungen sind nur dann möglich, wenn die fünf probatorischen Sitzungen in Präsenz stattgefunden haben.

Kosten


Für Privatversicherte und Selbstzahler*innen

Nach der Gebührenordnung für Ärzt*innen (GOÄ) sind approbierte psychologische Psychotherapeut*innen dazu befugt, mit privaten Krankenkassen und der Beihilfe abzurechnen. Seit Januar 2022 ist eine psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeit von Privatversicherten per Videoübertragung möglich und die Sitzungen werden mit dem gleichen Honorar wie Therapiesitzungen in Präsenz vergütet. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link https://www.pkv.de/verband/presse/pressemitteilungen/pkv-ermoeglicht-dauerhaft-videosprechstunden-in-der-psychotherapie/.

Die Rahmenbedingungen können von den jeweiligen privaten Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt werden. Falls Sie an einer Psychotherapie interessiert sind, informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse bzw. bei der Beihilfe nach den Voraussetzungen, unter denen die Kosten übernommen werden können. Hilfreiche Fragen sind:

  • Beinhaltet Ihr Vertrag die Übernahme der Kosten für eine ambulante Psychotherapie?
  • Welches Therapiekontingent wird in der Regel genehmigt, d.h., wie viele Therapiestunden sind pro Jahr vorgesehen?
  • Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
  • In welchem Umfang werden die Kosten übernommen (voll oder anteilig)?


Falls es Ihnen möglich ist, können Sie meine Leistungen auch als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen, was einige Vorteile mit sich bringt:

  • Die Häufigkeit, Dauer und Anzahl der Gespräche können individuell an Ihren Bedarf angepasst werden
  • Es muss keine Diagnose bei Ihrer Krankenkasse hinterlegt werden
  • Es entstehen keine bürokratiebedingten Wartezeiten
  • Die Kosten können möglicherweise als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden (klären Sie dies bitte vorab mit Ihrem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein)


Für gesetzlich Versicherte

Die Kosten einer Psychotherapie in einer Privatpraxis werden leider nur in Einzelfällen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie können sich gerne unter diesem Link https://www.dptv.de/fileadmin/Redaktion/Bilder_und_Dokumente/Wissensdatenbank_oeffentlich/Broschuere/DPtV-Faltblatt_Kosten.pdf oder bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse über das Kostenerstattungsverfahren informieren.